Oberbayern mitgestalten

Für das Landratsamt Rosenheim (Staatliches Veterinäramt Rosenheim in Bad Aibling) suchen wir zum 01.09.2025 eine oder einen

Veterinärassistentin oder Veterinärassistenten (m/w/d) zur Ausbildung

Ihre neuen Aufgaben:

Mitarbeit

  • in Angelegenheiten des Tierschutzes, der Tierseuchen­bekämpfung und der Über­wachung des Vieh­verkehrs
  • bei der Überwachung der Tierkennzeichnung und Konditionali­tät
  • bei der Überwachung tierischer Nebenprodukte
  • bei der Futtermittelüberwachung

Folgende Qualifikationen setzen wir voraus:

  • Erfolgreicher Abschluss
    • der Meisterprüfung als Landwirtin oder Landwirt (m/w/d), Tierwirtin oder Tier­wirt (m/w/d), Pferdewirtin oder Pferdewirt (m/w/d) o. Ä. oder
    • einer staatlichen Technikerschule für Agrar­wirtschaft (Fachrichtung Landbau) oder
    • der Staatlichen Fachakademie für Landwirt­schaft oder
    • einer Höheren Landbauschule
  • Alternativ: erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem für das künftige Tätig­keits­feld förderlichen Beruf, z. B. als Tier­medizinische Fach­angestellte oder Tier­medizini­scher Fach­angestellter (m/w/d) mit einer einschlägigen Berufs­erfahrung (nach der Ausbildung) von idealerweise mindestens fünf Jahren
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B / 3
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung, auch für Tätigkeiten im Außendienst
  • Gute EDV-Kenntnisse
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Für Auszubildende: Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen, z. B. zum Einstellungsdatum nicht älter als 42 Jahre, da nach Ende der zweijährigen Aus­bildung die Ver­beamtung noch möglich sein muss (Art. 23 BayBG: „… es darf ins Beamten­verhältnis nicht berufen werden, wer das 45. Lebensjahr voll­endet hat …“)

Darauf dürfen Sie sich freuen:

  • Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz in Rosenheim am Inn
  • Auszubildende zur Veterinärassistentin oder zum Veterinärassistenten (m/w/d) werden während der zweijährigen Ausbildung befristet als Tarifbeschäftigte in Entgelt­gruppe 5 der Ent­geltordnung TV-L eingestellt; Grund für die Befristung ist die im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung vorgesehene Übernahme ins Beam­ten­verhältnis auf Probe in Besoldungsgruppe A 7 BayBesG; nähere Informationen finden Sie z. B. unter www.oeffentlicher-dienst.info
  • Wertschätzenden Umgang im Kollegen- und Vorgesetztenkreis
  • Attraktive Sozialleistungen, wie z. B. eine betrieb­liche Alters­vorsorge, vergünstigtes Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, ver­mö­gens­wirksame Leistungen
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz